Der Ermordete wurde zum Abschluss beschuldigt, seine Mörder beleidigt zu haben. Es gehe nicht an, erklärte der Richter, der in Vertretung des Staatsanwalts die letzten Worte des Henkers verlas, ausgerechnet denen am Zeug flicken zu wollen, die ausschließlich ihre Pflicht als verantwortungslose Verbrecher erfüllt hätten. Man müsse Begangenes endlich auch einmal Begangenes sein lassen. Hier müsse kurzer Prozess gemacht werden. Jemanden zu foltern, zu verstümmeln, zu töten und anschließend zu verhöhnen, sei von Rechts wegen nun einmal lediglich eine Tatsache. Dafür hätte man sich vielleicht gar nicht erst zu entschuldigen brauchen. Folgerichtig bleibe dem Getöteten nach Lage der Dinge nichts weiter übrig, als die Schuld auf sich zu nehmen und anzuerkennen, dass andere die Verantwortung für seinen Hinrichtung längst in vollem Umfang getragen hätten. Aufs Schärfste müsse hingegen die alberne und geradezu herabwürdigende Vorstellung zurückgewiesen werden, verantwortlich zu sein heiße, sich verantworten zu müssen. Wo käme man denn da hin! Bei einem Mord geschehe schließlich niemandem ein Unrecht außer dem Ermordeten. Und der habe es sich demnach selbst zuzuschreiben, wenn man fürderhin nichts mehr mit ihm zu tun haben wolle. In diesem Sinne, so der Richter, habe schlicht und ergreifend zu gelten: Rübe ab! Ob das hohe Gericht in diesem besonderen Falle es nicht vielleicht doch ein ganz kleines bisschen mit seiner Strenge übertreibe, hätte der für schuldig Befundene vielleicht noch wissen wollen, doch bevor er sich zu Wort melden konnte, war das Urteil längst schon im Voraus vollzogen.
(18./19. Juni 2004)
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